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Rentenversicherung Antrag
Wer heute im Alter von 65 Jahren in Rente geht, hat Anspruch auf die gesetzliche Rente. Zu beachten ist allerdings, dass die Rente nicht automatisch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwiesen wird, sondern ein Rentenversicherung Antrag gestellt werden muss. Dies geschieht am einfachsten beim zuständigen Rentenversicherungsträger, kann aber auch bei Beratungsstellen oder dem Versicherungsberater erledigt werden. Wichtig ist, am besten schon beim ersten Besuch alle erforderlichen Unterlagen einzubringen oder sich zumindest, sollte man nicht sicher sein, was alles gebraucht wird, vorab zu erkundigen welche Dokumente nötig sind. In jedem Fall benötigt wird die Geburtsurkunde und das Familienbuch, aber Nachweise über bisher nicht im Versicherungslauf aufgeführte Zeiten, Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit und Zahlungen des Arbeitsamtes, Schul- und Ausbildungsnachweise sind ebenfalls von Belang für die Berechnung und Auszahlung der gesetzlichen Rente.
Nötig ist auch die Angabe der Bankverbindung, der Krankenkassenzugehörigkeit und ob weitere Leistungen, zum Beispiel eine Hinterbliebenenrente oder Betriebsrente, bezogen werden.
Auch der Zeitpunkt, wann ein Rentenversicherung Antrag gestellt werden sollte, ist relevant. Allgemein wird empfohlen, ihn circa drei bis dreieinhalb Monate im Voraus zu stellen. Den Rentenversicherung Antrag noch früher abzugeben, erhöht nicht die Chancen auf schnellere Bearbeitung, sondern das Gegenteil tritt ein! Da hier ein Mehraufwand für die Sachbearbeiter auftritt, kann sich die Bearbeitung des Antrags sogar verzögern. Eine Bescheinigung des Arbeitsgebers, sollte der Versicherte noch beschäftigt sein, über die zu erwartenden Zahlungen innerhalb der nächsten drei Monate ist bei Antragstellung ebenfalls nützlich, denn dadurch wird ein nahtloser finanzieller Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglicht
